Um das Finanzsystem besser gegenüber Cyberangriffen zu schützen, steht die Einführung der Digital Operational Resilience Act (DORA)-Verordnung vor der Tür. Diese neue Verordnung markiert einen bedeutenden Schritt zur Stärkung der digitalen Widerstandsfähigkeit des Finanzsektors in der EU. Die Verordnung gilt ab dem 17.Januar 2025, nachdem diese am 17. Januar 2023 mit einem Umsetzungsfrist von 24 Monaten in Kraft getreten ist.
In diesem Blogbeitrag möchten wir einen umfassenden Überblick über die DORA-Verordnung geben, ihre wichtigsten Bestimmungen erläutern, aufzeigen, welche Auswirkungen sie auf Finanzinstitute und ihre Dienstleister haben wird und darstellen, wie cloudopserve Sie bei der Umsetzung der Verordnung unterstützen kann.
Hintergrund und Ziele von DORA
In einer zunehmend digitalisierten Welt ist der Schutz vor Cyberbedrohungen und die Sicherstellung der kontinuierlichen Verfügbarkeit von Dienstleistungen von entscheidender Bedeutung. Die DORA-Verordnung zielt darauf ab, die betriebliche Resilienz von Finanzunternehmen zu verbessern, indem sie einheitliche Anforderungen an das Risikomanagement im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) einführt.
Wesentliche Bestimmungen der DORA-Verordnung sind dabei folgende:
Die DORA-Verordnung umfasst mehrere zentrale Bestimmungen, die Finanzinstitute und ihre Dienstleister beachten müssen:
- Risikomanagement-Rahmenwerk: Finanzinstitute müssen ein umfassendes IKT-Risikomanagement-Rahmenwerk implementieren, das die Identifikation, Bewertung und Minderung von IKT-Risiken umfasst. Dazu gehören auch die regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung dieses Rahmenwerks. Dora lehnt orientiert sich dabei auch an gängigen Anforderungen aus ISO 27001 und ITIL.
- Meldepflichten: Die Verordnung verpflichtet Finanzinstitute, bedeutende IKT-Vorfälle innerhalb eines bestimmten Zeitraums an die zuständigen Aufsichtsbehörden zu melden. Dazu muss ein entsprechender Prozess aufgesetzt werden. Dies soll eine schnelle Reaktion und eine bessere Koordination bei der Bewältigung von Cybervorfällen ermöglichen.
- Dienstleistermanagement: Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre IKT-Dienstleister den Anforderungen der DORA-Verordnung entsprechen. Dies umfasst die Bewertung der Risiken, die von Drittanbietern ausgehen, sowie die Implementierung geeigneter Kontrollmechanismen.
- Widerstandsfähigkeitstests: Finanzinstitute sind verpflichtet, regelmäßige Tests durchzuführen, um ihre digitale Widerstandsfähigkeit zu bewerten. Diese Tests sollen Schwachstellen aufdecken und Maßnahmen zur Verbesserung der Resilienz identifizieren.
- Governance und Überwachung: Die DORA-Verordnung legt fest, dass die Leitungsorgane der Finanzinstitute eine aktive Rolle im IKT-Risikomanagement spielen müssen. Sie sind verantwortlich für die Überwachung und Steuerung der Risikomanagementprozesse.
Auswirkungen auf Finanzinstitute und Dienstleister
Die Einführung der DORA-Verordnung bringt erhebliche Änderungen für Finanzinstitute und ihre Dienstleister mit sich – auch in Anbetracht der noch verbleibenden Umsetzungszeit. Finanzinstitute müssen ggf. erhebliche Ressourcen in die Implementierung der neuen Anforderungen investieren, was die Anpassung bestehender Prozesse und Systeme sowie die Schulung der Mitarbeiter umfasst. Zudem werden die Anforderungen an das Drittparteimanagement strenger. Dadurch müssen ggf. Verträge und Überwachungsprozesse für IKT-Dienstleister überarbeitet werden, was zu einer intensiveren Zusammenarbeit mit den Dienstleistern führen kann. Durch die Meldepflichten und die aktive Rolle der Leitungsorgane im Risikomanagement wird eine größere Transparenz und Verantwortlichkeit innerhalb der Finanzinstitute geschaffen. Langfristig sollen diese neuen Anforderungen zu einer verbesserten Cybersicherheit und einer höheren Widerstandsfähigkeit gegen digitale Bedrohungen führen.
Fazit
Die DORA-Verordnung stellt einen bedeutenden Fortschritt für die Stärkung der digitalen Widerstandsfähigkeit des Finanzsektors in der EU dar. Sie bringt erhebliche Änderungen und Anforderungen mit sich, die sowohl Finanzinstitute als auch ihre Dienstleister betreffen. Während der Umsetzungsaufwand beträchtlich sein kann, bieten die verbesserten Sicherheitsstandards und die einheitlichen Regelungen langfristige Vorteile in Form von erhöhter Sicherheit und Stabilität.
Für Finanzinstitute ist es nun von entscheidender Bedeutung, die Anforderungen der DORA-Verordnung sorgfältig zu analysieren und frühzeitig Maßnahmen zu ergreifen, um die Compliance sicherzustellen. Nur so können sie die neuen Herausforderungen meistern und gleichzeitig die Chancen nutzen, die sich aus einer stärkeren digitalen Widerstandsfähigkeit ergeben.
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